1. Persönlichkeitsrechte

Die Tätigkeit der zentralen Arbeitsstellen des Diagnostisch-therapeutischen Netzwerkes Extremismus (DNE) dienen der Sicherung der Persönlichkeitsrechte der Hilfesuchenden gem. Artikel 1-19 GG Bundesrepublik Deutschland.
Zugleich wird der Schutz der Grundrechte von Extremismus betroffener Dritter strikt beachtet.

Der Tätigkeit inhärent sind die jeweiligen aktuellen Fach- und ethischen Stands der eingebundenen psychologischen und anderen Berufe sowie ihrer Fachverbände und Vereinigungen.

2. Sicherheit und Datenschutz

Der Schutz der Person und ein sicheres Umfeld, einschließlich der persönlichen Daten, sind für das Diagnostisch-therapeutische Netzwerk Extremismus (DNE) ein integraler Bestandteil der Arbeit.

Es gilt das europäische und deutsche Datenschutzrecht. Es wird mit der Erfüllung der Informationsordnung der ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH gesichert.
Dazu sind der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entsprechend besonders gesicherte Datenarbeitsplattformen eingerichtet worden, so eine gesicherte Arbeitsplattform der Berater und das System WebAkte, in dem sich Beratungsnehmende anmelden und darüber kommunizieren können.

Ohne ausdrückliche und juristisch gültige Genehmigung, Ermächtigung, Beauftragung, Bevollmächtigung werden keine Informationen an Dritte gegeben.

2.1. System WebAkte

Zum verstärkten Datenschutz wird allen Rat- und Hilfenehmern angeboten, am verschlüsselten Schutz-, Kommunikation und Dokumentensystem WebAkte teilzunehmen.
Dort ist es möglich mit allen eingestellten und damit geordneten Dokumenten und Daten zu arbeiten auf die Unbefugte keinen Zugriff haben. Es besteht somit die Möglichkeit, den Überblick über den Schrift- und Datenverkehr jeglicher Art in der relevanten Angelegenheit zu behalten.
Es besteht über das Internet jederzeit geschützter Zugriff auf die Unterlagen und Korrespondenzen.

Hinweis: Sie erhalten vom System nach Anforderung im System oder per Telefonat, SMS … Brief oder E-Mail eine Einladung per E-Mail zur Einrichtung und Teilnahme an der für Sie eingerichteten Web-Akte.

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3. Rechtliche Anzeigepflichten

Es besteht eine Anzeigepflicht zur Abwendung unmittelbar drohender schwerer Verbrechen gem. § 138 StGB, wonach wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten strafrechtlich verfolgt wird, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von Landesverrat, Mord, Totschlag, Raub und Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat und dies nicht anzeigt.
Diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist. Wenn dann unterlassen wird, der Behörde oder den bedrohten Personen rechtzeitig Nachricht zu geben, kann der Betreffende mit Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder Geldstrafe belegt werden.

Eine andere relevante Informationspflicht ergibt sich aus den Regelungen zu Aussagen von Zeugen im Strafprozess: Strafprozeßordnung, 1. Buch – Allgemeine Vorschriften (§§ 1 – 150), 6. Abschnitt – Zeugen sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht, so aus beruflichen Stellung heraus vorliegt.

4. Transparenz

Das DNE arbeitet grundsätzlich transparent in Bezug auf Arbeitsweisen und Methoden. Die Persönlichkeitsrechte unterliegen dem Schutz vor unbefugten Zugriffen.

Im Falle von Evaluationen, wissenschaftlichen Untersuchungen, Nachweisen und Verwendungsprüfungen werden nach dem Gebot der Vorausschau keine Informationen zu Personen und Sachverhalten eröffnet, freigegeben oder vermittelt, die Rat- und Hilfesuchende, Mitarbeitende, Helfer und Partner, die den Lebens- und Arbeitsfrieden, Freiheit und Würde, Leben und Gesundheit Beteiligter beeinträchtigen oder gefährden können. Das betrifft auch rechtliche Informationsfreiheitsforderungen (Informationsfreiheitsgesetze), die wie Angaben zu spezifischen Arbeitsmethoden ein betrieblich geschütztes Informationsgut (Betriebsgeheimnis) darstellen

Investigatives Vorgehen von Medien gegen Rat- und Hilfesuchende, Mitarbeitende, Helfer und Partner, die den Lebens- und Arbeitsfrieden, Freiheit und Würde, Leben und Gesundheit Beteiligter beeinträchtigen oder gefährden können, wird zurückgewiesen und ggf. rechtlich durch den Träger verfolgt und öffentlich beklagt.